Gründungs­beratung

Wir beraten Sie von den ersten Schritten Ihrer Selbständigkeit über die Finanzierung des Vorhabens, steuerliche Erfassung bei den Finanzbehörden, der Erstellung von Businessplänen bis zu vertraglichen Gestaltungsberatung (Notarverträge, Gesellschaftsverträge). Zur Gründungsberatung gehört für uns auch die Begleitung von Unternehmensnachfolgen.

Unserer Kanzlei ist es ein großes Anliegen, dass Betriebsgründer bestvorbereitet den Unternehmensstart beginnen. Deshalb bietet unsere Kanzlei neben den Einzelberatungen auch vierteljährliche Gründerworkshops an. Spezielle Steuerfragen können zusätzlich bei der Erstberatung durch Fachberater abgedeckt werden.

Wer heute als Unternehmer erfolgreich sein will, muss mehr vorweisen können als „nur“ gute Fachkenntnisse. Kaufmännische Erfahrung ist ebenso wichtig wie Verkaufstalent oder Verhandlungsgeschick – und die Soft Skills. Ein klarer Überblick über Umsatz, Kosten und Erträge sowie ein regelmäßiges Controlling sind Pflicht.

Die Steuerfragen zum Beginn der Unternehmensgründung konzentrieren sich meist auf Gewinnermittlung, Einnahmen-Ausgabenrechnung, laufende Aufzeichnungen, Belegaufbereitung, steuerliche Behandlung von betrieblichen Fahrzeugen, dem Arbeitszimmer und den Umsatzsteueraufzeichnungen.

Unsere Leistungen

  • Information zu notwendigen Maßnahmen der Unternehmensgründung
  • Unterstützung bei der Erlangung von Finanz- und Fördermitteln (wir sind zertifizierte Fördermittelberater der KfW, LfA und BayBG)
  • Begleitung zu offiziellen Terminen wie dem Bankgespräch
  • (gemeinsame) Businessplan-Erstellung und -Prüfung
  • Beratung zu steuerlichen und versicherungsrechtlichen Themen
  • Coaching-Stufenmodell während der ersten beiden Gründerjahre
  • Erstellung eines Unternehmenskonzepts & Strategieberatung
  • Beratung zu unternehmerischen Softwarelösungen und Integration
  • Unterstützung Einrichtung Marketingmaßnahmen
  • Unterstützung Preiskalkulation
  • Einrichtung Kostenstellen

Rechtliche oder steuerliche Fragen?