Mandanten

Zu unseren Mandanten gehören Unternehmer mit Personalverantwortung, Freiberufler, leitende Angestellte und Rentner.

Wir entlasten Sie in der

  • Lohnbuchhaltung von der Abrechnung bis zur Auszahlung mit allen anfallenden Meldungen und Bescheinigungen.
  • Buchhaltung auch vor Ort bei Krankheit und Urlaub Ihrer Buchhaltungsabteilung.

Gerne stehen wir Ihnen als Arbeitgeber als Spitze des Unternehmens mit vielfältigen Dienstleistungen zur Verfügung.

Bei der Erstellung der Jahresabschlüsse für Kapitalgesellschaften gilt besonderes Augenmerk der steuerlichen Beurteilung der gezahlten Gehälter, Tantiemen und sonstigen Vorteilsgewährungen. Die Merkmale zur Beurteilung einer verdeckten Gewinnausschüttung werden durch die Finanzverwaltung ständig weiterentwickelt.

Persönlicher Beratungsbedarf besteht auch hinsichtlich der Beschäftigung von Gesellschafter-Geschäftsführern selbst und von nahe stehenden Personen.

Die Unterscheidung zwischen Gewerbetreibenden und Freiberufler hat Auswirkungen auf

  • das Anmeldeverfahren
  • die Art und Weise der Gewinnermittlung
  • die Frage der Gewerbesteuerpflicht
  • die Höhe der Einkommensteuerbelastung

Beispiele gewerblicher Tätigkeit sind:

Selbständige Tätigkeit der Produktherstellung als Handwerker, Einzelhändler, Großhändler, Gastwirt, Taxifahrer, Anlageberater, Handelsvertreter, Betrieb eines Kraftfahrzeughandels

Beispiele freiberuflicher Tätigkeit:

Selbständige Berufstätigkeit der Ärzte und Apotheker, Rechtsanwälte, Notare, Ingenieure, Architekten, beratende Volks- und Betriebswirte, Journalisten, Künstler

Kein Betrieb ist wie der andere, darum erörtern wir gerne die Unterschiede in einem persönlichen Gespräch.

Hier können wir Sie unterstützen und Antwort geben:

  • Inwieweit ist eine Zusammen- oder getrennte Veranlagung günstiger?
  • Wenn Sie heiraten wollen: Vorabberechnungen der Steuerlast.
  • Wenn eine Scheidung bevorsteht: um auch aus steuerlicher Sicht das Beste aus der Situation zu machen.
  • Wie können außergewöhnliche Belastungen, z. B. Krankheitskosten, Kosten aufgrund von körperlichen Behinderungen, Pflegeaufwendungen für Dritte steuerliche berücksichtigt werden?
  • Welche Werbungskosten sind bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit absetzbar?
  • Wann liegt eine doppelte Haushaltsführung vor und welche Kosten sind steuerlich absetzbar?
  • Welche haushaltsnahen Dienstleistungen können steuerlich angesetzt werden?
  • Wie kann ich das Schulgeld für meine Kinder steuerlich berücksichtigen?
  • Unter welchen Voraussetzungen kann ein steuerlich geltend gemacht werden?
  • Prüfen und Erstellen von Anträgen auf Lohnsteuerermäßigung.

Sie erhalten im Gespräch mit uns immer wertvolle Hinweise und Tipps rund um Steuern. Als Dauermandant werden Sie laufend über Steueränderungen informiert.

Was können wir für Sie als Arbeitnehmer tun? Viele im Arbeitsrecht die auch Arbeitnehmer betreffen. Wir helfen Ihnen.

Das Immobilienvermögen als Alternative zur Kapitalanlage ist eine wichtige Komponente, die auch steuerliche Vorteile bringt.

Beratungsbedarf besteht durch die unterschiedlichen Steuervorteile insbesondere bei:

  • Anschaffung einer Immobilie (Sonderabschreibungsmöglichkeiten für Immobilien unter Denkmalschutz oder in Sanierungsgebieten)
  • Gestaltungsempfehlungen bei Mietverträgen mit Angehörigen
  • Optimierung des Werbungskostenabzugs bei teilweise selbstgenutzten Gebäuden
  • Prüfung der Grenzen des anschaffungsnahen Aufwands
  • Übertragungen im Wege der vorweggenommen Erbfolge

Optimierung der Einkommensteuer in der Zukunft – Für Sie als Rentner gilt es Steuervorteile zu nutzen.

Durch das „Alterseinkünftegesetz“ ist die Besteuerung von Altersbezügen mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2005 neu geregelt worden. Die Leistungen aus der sogenannten Basisversorgung unterliegen ab dem Jahr 2005 zu 50 Prozent der Besteuerung. Der Anstieg zu einer 100 prozentigen Besteuerung vollzieht sich bis zu erstmals gezahlten Renten im Jahr 2040.

Es gibt aber eine Reihe von Freibeträgen und Steuererleichterungen, die dafür sorgen, dass die Steuerbelastung erträglich bleibt. Sprechen Sie uns gerne darauf an.

Wir begleiten Sie von Ihrer Idee zur Gründung bis zur Umsetzung, geben Ihnen Hinweise und Tipps zu Netzwerken und Fördermitteln und legen die steuerlichen Eckdaten mit Ihnen fest.

Zu Beginn führen wir ein persönliches Gespräch mit Ihnen, für das Sie folgende Punkte vorbereiten bzw. überlegen sollten:

  • Adressangaben mit Telefonnummer und E-Mail
  • Kopie der letzten eingereichte Steuererklärung
  • Kopie des letzten Steuerbescheids
  • Kurze Erläuterung der Geschäftsidee
  • Planzahlen für Einnahmen und Ausgaben
  • Planzahlen für Investitionen und Kapitalbeschaffung
  • Voraussichtlicher Beginn der selbständigen Tätigkeit
  • Zulassungsvoraussetzungen
  • Standortüberlegungen
  • Anzahl der Arbeitnehmer
  • Anspruch auf Gründungszuschuss

Rechtliche oder steuerliche Fragen?