Mandanten
Zu unseren Mandanten gehören Unternehmer mit Personalverantwortung, Freiberufler, leitende Angestellte und Rentner.
Zu unseren Mandanten gehören Unternehmer mit Personalverantwortung, Freiberufler, leitende Angestellte und Rentner.
Arbeitgeber
Wir entlasten Sie in der
Gerne stehen wir Ihnen als Arbeitgeber als Spitze des Unternehmens mit vielfältigen Dienstleistungen zur Verfügung.
Gesellschafter-Geschäftsführer
Bei der Erstellung der Jahresabschlüsse für Kapitalgesellschaften gilt besonderes Augenmerk der steuerlichen Beurteilung der gezahlten Gehälter, Tantiemen und sonstigen Vorteilsgewährungen. Die Merkmale zur Beurteilung einer verdeckten Gewinnausschüttung werden durch die Finanzverwaltung ständig weiterentwickelt.
Persönlicher Beratungsbedarf besteht auch hinsichtlich der Beschäftigung von Gesellschafter-Geschäftsführern selbst und von nahe stehenden Personen.
Gewerbetreibende und Freiberufer
Die Unterscheidung zwischen Gewerbetreibenden und Freiberufler hat Auswirkungen auf
Beispiele gewerblicher Tätigkeit sind:
Selbständige Tätigkeit der Produktherstellung als Handwerker, Einzelhändler, Großhändler, Gastwirt, Taxifahrer, Anlageberater, Handelsvertreter, Betrieb eines Kraftfahrzeughandels
Beispiele freiberuflicher Tätigkeit:
Selbständige Berufstätigkeit der Ärzte und Apotheker, Rechtsanwälte, Notare, Ingenieure, Architekten, beratende Volks- und Betriebswirte, Journalisten, Künstler
Kein Betrieb ist wie der andere, darum erörtern wir gerne die Unterschiede in einem persönlichen Gespräch.
Arbeitnehmer
Hier können wir Sie unterstützen und Antwort geben:
Sie erhalten im Gespräch mit uns immer wertvolle Hinweise und Tipps rund um Steuern. Als Dauermandant werden Sie laufend über Steueränderungen informiert.
Was können wir für Sie als Arbeitnehmer tun? Viele im Arbeitsrecht die auch Arbeitnehmer betreffen. Wir helfen Ihnen.
Vermieter
Das Immobilienvermögen als Alternative zur Kapitalanlage ist eine wichtige Komponente, die auch steuerliche Vorteile bringt.
Beratungsbedarf besteht durch die unterschiedlichen Steuervorteile insbesondere bei:
Pensionäre und Ruheständler
Optimierung der Einkommensteuer in der Zukunft – Für Sie als Rentner gilt es Steuervorteile zu nutzen.
Durch das „Alterseinkünftegesetz“ ist die Besteuerung von Altersbezügen mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2005 neu geregelt worden. Die Leistungen aus der sogenannten Basisversorgung unterliegen ab dem Jahr 2005 zu 50 Prozent der Besteuerung. Der Anstieg zu einer 100 prozentigen Besteuerung vollzieht sich bis zu erstmals gezahlten Renten im Jahr 2040.
Es gibt aber eine Reihe von Freibeträgen und Steuererleichterungen, die dafür sorgen, dass die Steuerbelastung erträglich bleibt. Sprechen Sie uns gerne darauf an.
Existenzgründer
Wir begleiten Sie von Ihrer Idee zur Gründung bis zur Umsetzung, geben Ihnen Hinweise und Tipps zu Netzwerken und Fördermitteln und legen die steuerlichen Eckdaten mit Ihnen fest.
Zu Beginn führen wir ein persönliches Gespräch mit Ihnen, für das Sie folgende Punkte vorbereiten bzw. überlegen sollten: