Steuerberatung

Die Besonderheiten in der Steuerberatung sind vielfältig und oft ohne Erfahrung kaum nachvollziehbar, daher möchten wir Ihnen kurz unsere Idee vorstellen.

Wir betreuen Sie in allen Belangen der steuerlichen Beratung und helfen Ihnen umfassend bei der steuerlichen Planung.

Hierbei legen wir besonderen Wert auf Service vor Ort und modernste Technologien für höchste Effizienz. Damit Sie für alle Problemstellungen Lösungen aus einer Hand erhalten, haben wir ein Netzwerk aus starken, langjährigen Partnern.

Steuererklärungen für Privatpersonen und Unternehmen aller Betriebsgrößen:

  • Einkommensteuererklärung
  • Körperschafsteuererklärung
  • Gewerbesteuererklärung
  • Umsatzsteuererklärung
  • Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Kapitalertragssteueranmeldungen

Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben (Lohnsteuer).

Auf Antrag können voraussichtliche Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen bereits als Minderung bei der monatlichen Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden.

Die Prüfung der Steuerbescheide ist Teil unseres Service. Mit Erteilung der Zustellungsvollmacht an unsere Kanzlei erhalten wir die Steuerbescheide auf direktem Weg und können sofort reagieren.

Die Festsetzung einer Steuer kann mit dem Einspruch angefochten werden.
Die Frist für die Einlegung eines Einspruchs beträgt einen Monat ab Bekanntgabe.

Sofern es nötig ist, können wir Sie auch bei Klagen vor Finanzgerichten oder Bundesfinanzhof vertreten.

Was soll man tun, wenn sich die Betriebsprüfung angekündigt hat?
Zunächst natürlich Ruhe bewahren.
Die Prüfung kann nach Vereinbarung in unserer Kanzleiräume stattfinden. Wir unterstützen Sie bei der Vorlage der angeforderten prüfungsrelevanten Unterlagen oder digitalen Datenträger und nehmen an der Schlussbesprechung teil.

Private Steuern:

  • Überprüfung ob die Zusammen- oder getrennte Veranlagung für Sie günstiger ist. Wir berechnen wie hoch Ihr Vorteil ist?
  • Ist die Verteilung von größeren Erhaltungsaufwendungen bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung auf 2 bis 5 Jahre zielgerichtet?
  • Wenn Sie heiraten, beraten wir Sie gerne aus steuerlicher aber auch aus rechtlicher Sicht
  • Sollten Sie vor der Scheidung stehen, dauernd getrennt leben oder geschieden sein, erläutern wir Ihnen gerne die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten.
  • Steuerbelastungsvergleichen: Beratung und Durchführung

Schenkung- und Erbschaftsteuer:

  • Optimierung durch ausnutzen der jedem Erwerber zustehenden persönlichen Freibetrags beim Betriebsvermögen und sonstigen Vermögen
  • Steuerstundungs- und Zahlungsmöglichkeiten
  • Übertragung an eine vermögensverwaltende Gesellschaft

Betriebliche Steuern und Beratungsleistungen:

  • Steuerbelastungsvergleich verschiedener Rechtsformen: Einzelunternehmen, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft
  • Informationen zur Rechtsform aus steuerlicher Sicht
  • Unterstützung bei der Gründung und Umwandlung von Unternehmen
  • Steuerliche Gestaltungshinweise bei Betriebsaufspaltungen und -verpachtungen
  • Steuerplanungen: Vorausschauende Strategien zur Reduzierung der Steuerbelastung
  • Beratung über die steuerlichen Auswirkungen von vorgesehenen Projekten zu Steuerbegünstigungen und Investitionshilfen
  • Mitwirkung bei Planungen und Erstellung von Budgets
  • Konzeptionelle Erstellung von Verfahren und Formblättern für monatliche Abschlüsse
  • Gutachtertätigkeiten zu steuerlichen Fragestellungen
  • Beratung im europäischen Steuerrecht

Umsatzsteuer:

  • Abgrenzung der Umsätze aus künstlerischer Tätigkeit (ermäßigter Steuersatz) zu den nicht begünstigen unternehmerischen Umsätzen
  • Vor- und Nachteile der Kleinunternehmer-Regelung
  • Dauerfristverlängerung für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen

Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer

Wollen Sie Ihren Betrieb übertragen, vererben oder verkaufen?
Oder Ihre Nachfolge oder Erbe vorausplanen?

Wir beraten Privatpersonen in schenkungs- und erbschaftsteuerlichen Angelegenheiten sowie Unternehmen über organisatorische und steuerliche Konsequenzen der Unternehmensnachfolge.

Für mittelständische Unternehmen gilt es, mit größter Aufmerksamkeit den Fortbestand Ihres Lebenswerkes, mit allen Verbindungen und finanziellen Verpflichtungen zu bewahren und zu sichern. Die Gestaltung des Generationenwechsels ist eine komplexe Aufgabe und erfordert ein langfristiges und systematisches Vorgehen.

Nach der Analyse des persönlichen und betriebswirtschaftlichen Umfelds formulieren wir mit Ihnen die Ziele und Erstellen eine Grobplanung.

Diese beinhaltet die geplanten Maßnahmen in Bezug auf die Qualifikation des Nachfolgers oder die Akquisition von geeigneten Übernehmern.

Die folgende Übergangsphase ist dann maßgeblich für das Gelingen der Unternehmensnachfolge: Der Nachfolger übernimmt die Verantwortung. Mögliche Risiken dieser Phase liegen bei zu starken Veränderungen der Unternehmenskultur und -struktur.

Rechtliche oder steuerliche Fragen?