Personal­wirtschaft

Speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten bieten wir Ihnen im Rahmen der Lohnbuchführung an:

  • Sammlung der Arbeitnehmerunterlagen
  • Erarbeitung und Eingabe der Mandantenstammdaten
  • Eingabe der Arbeitnehmerstammdaten
  • Beantragung Betriebsnummer
  • Anmeldung bei der zutreffenden Berufsgenossenschaft
  • Aufbereiten der von Ihnen vorgegebenen Bruttolohnermittlung
  • Anfertigen der Lohnabrechnungen für Arbeitnehmer
  • Führung der Lohnkonten
  • Lohnsteueranmeldungen
  • Anfertigen der Lohnsteueranmeldungen und Beitragsnachweise für die Sozialversicherungsträger
  • Meldungen an die Berufsgenossenschaft
  • An- und Abmeldungen, Unterbrechungsmeldungen, Sofortmeldungen
  • Anfertigen aller Zahlungsverkehrsträger
  • Einrichtung SEPA Lastschriftmandate
  • Jahresentgeltsmeldungen
  • Fertigung des Jahresentgeltnachweises für die Berufsgenossenschaft
  • Anträge an die Krankenkassen nach dem Lohnfortzahlungsgesetz
  • Bearbeitung von Fragebögen der Krankenkassen und des Arbeitsamtes
  • Anträge auf Kurzarbeitergeld sowie dessen Beantragung
  • Ausstellen von Verdienstbescheinigungen und Arbeitsbescheinigungen
  • Hilfeleistung Statusfeststellungsverfahren
  • Deutsche Rentenversicherung
  • Lohnsteuerprüfung Finanzamt
  • Prüfung Mindestlohn Zoll
  • Prüfung weiterer Sozialkassen
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz
  • Anträge auf Kurzarbeitergeld
  • Anträge auf Entschädigung im Rahmen des Infektionsschutzgesetz

Lohn- und Gehaltsabrechnungen für das Bauhaupt- und Nebengewerbe sind und bleiben zeitaufwendig und kompliziert. Übertragen Sie diese Tätigkeit daher uns Ihrem Spezialisten.

Wir können Ihnen folgende Dienstleistungen bieten:

  • Meldungen an die Sozialkassen des Baugewerbes (zum Beispiel der SOKA-BAU, Malerkasse).
  • Alle fälligen Sozialkassenbeiträge wie der ZVK-Beitrag oder die Winterbeschäftigungsumlage werden von uns ermittelt und an die zuständigen Sozialkassen übermittelt.
  • Saison-Kurzarbeitergeld (Saison KUG)
  • Den Platz des damaligen Schlechtwettergeldes hat heute das Saison-KUG eingenommen. Den fertigen Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld für die Agentur für Arbeit erhalten Sie von uns.
  • Erstellung von Sofortmeldungen
  • Seit dem 1.1.2009 ist das Baugewerbe zur sofortigen Meldung bestimmter Daten neuer Mitarbeiter an die „Datenstelle der Träger der Rentenversicherung“ (DSRV) verpflichtet. Diese Meldung (Sofortmeldung) hat vor der Beschäftigungsaufnahme zu erfolgen und kann von uns übernommen werden.
  • Führen von Arbeitszeitkonten und Kalendariumserfassung
  • Um witterungsbedingten Ausfällen in der Schlechtwetterzeit mit dem Ansammeln von Überstunden vorzubeugen, gewinnt das Führen von Arbeitszeitkonten auch im Baulohn ständig an Bedeutung. Das Abbilden eines Kalendariums und des Arbeitszeitkontos auf unseren Baulohnabrechnungen schaffen Übersicht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Rechtliche oder steuerliche Fragen?