Bau- und Architektenrecht
Unsere Leistungen umfassen dabei unter anderem folgende Tätigkeiten
- Bauverträge
- Generalunternehmervertrag
- Verbraucherbauvertrag § 650 i BGB
- Sicherheiten
- Gewährleistungsbürgschaft
- Abnahme
- Mängelgewährleistung
- Selbständiges Beweisverfahren
- Architekten- und Ingenieurvertrag
- Leistungseinschränkungen
- Bauzeitverlängerung
- VOB/B